Welches ist Ihres?


Über den 2. August 2026 ist zwei Jahre lang geschrieben worden, als sei er der Tag, an dem der EU AI Act ernst wird. Inzwischen ist er vorbei und die Lage ist unübersichtlicher als vorher.

Sechs Tage vor diesem Stichtag ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten und hat den Zeitplan neu sortiert. Ein Teil der Pflichten gilt seitdem tatsächlich. Der aufwendigste Teil kommt erst in gut einem bis knapp zwei Jahren.

Seitdem bekomme ich häufiger dieselbe Frage: „Bei uns läuft Copilot, die Führungskräfte arbeiten mit ChatGPT, im Marketing entstehen Bilder und Texte mit KI und auf der Website beantwortet ein KI-Chatbot Kundenfragen. Welches Datum gilt jetzt für uns?"

Es gibt zwei Anfänge

Erst mal zum Grundsätzlichen: Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Der 2. August 2026 war der allgemeine Geltungsbeginn und weil einzelne Vorschriften früher greifen und andere später, hängen daran heute mehrere Daten.

Welches davon für Sie zählt, sehen Sie am schnellsten an den vier Anwendungen aus der obigen Frage.

Copilot und ChatGPT am Schreibtisch

Sie kaufen ein fertiges System ein und setzen es in eigener Verantwortung ein, damit sind Sie Betreiber. Für die normale interne Arbeit an Texten, Auswertungen und Präsentationen greifen regelmäßig weder die Hochrisiko-Pflichten noch ein späterer Hochrisiko-Stichtag. Die Pflichten für die Modelle dahinter treffen deren Anbieter.

Die Bilder aus dem Marketing

Hier werden oft zwei Dinge vermengt. Die maschinenlesbare Markierung, über die viel geschrieben wird, schuldet der Anbieter des Werkzeugs, nicht Ihr Team.

Ihre eigene Pflicht betrifft vor allem Deepfakes und bei Bildern hängt deshalb viel an einer Frage: Kann das künstlich erzeugte Bild in seinem konkreten Kontext fälschlich für echt gehalten werden? Eine erkennbar illustrative Grafik ist etwas anderes als eine fotorealistische Szene, die es so nie gegeben hat.

Die EU-Kommission hat die Grenze inzwischen in Leitlinien konkretisiert und sie legt den Begriff weit aus. Im Zweifel ist Kennzeichnen der entspanntere Weg.

Die Texte aus dem Marketing

Bei Texten ist die Pflicht enger. Sie greift, wenn ein Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren soll. Werbetexte und Produktbeschreibungen fallen regelmäßig nicht darunter.

Ein Beispiel aus meinem eigenen Unternehmen: Unter jedem meiner Beiträge steht, dass er in enger Zusammenarbeit mit KI entsteht und von mir kuratiert wird. Ob dieser Newsletter überhaupt unter die Textregel fällt, ist Auslegungssache, und die Ausnahme für redaktionell verantwortete Inhalte würde vermutlich greifen. Den Hinweis halte ich trotzdem für richtig, denn meine Leser:innen sollen wissen, dass ich KI in meiner Arbeit einsetze.

Der Chatbot für Ihre Kund:innen

Läuft auf Ihrer Website oder im Kundenservice ein KI-Chatbot, muss für die Nutzer:innen erkennbar sein, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Prüfen Sie deshalb, ob der vorgesehene Hinweis in Ihrer konkreten Oberfläche tatsächlich erscheint und nicht durch eine Konfiguration verloren geht.

Eine Pflicht gilt immer

Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördern. Das steht in Artikel 4, gilt seit dem 2. Februar 2025 und ist seit Ende Juli etwas milder formuliert. Diese Pflicht hängt an keiner Risikoklasse und an keinem der späteren Daten. Sie gilt deshalb in allen Beispielen oben.

Wann doch ein Datum Ihres wird

Anders sieht es aus, wenn KI für bestimmte Entscheidungen über Menschen eingesetzt wird. Wird ein System etwa zur Vorauswahl von Bewerbungen oder zur Bewertung von Leistung und Verhalten von Mitarbeitenden eingesetzt, kann es als Hochrisiko-System nach Anhang III einzustufen sein. Dann gilt der 2. Dezember 2027. Wer KI in Maschinen oder Medizinprodukte einbaut, hat bis zum 2. August 2028.

Beide Termine sind im Juli nach hinten gerückt. Wer sie braucht, hat also mehr Zeit, aber nicht weniger zu tun.

Was daraus für Ihr Unternehmen folgt, hängt davon ab, was bei Ihnen läuft und wer es eingeführt hat.

Im Impuls steht der vollständige Stand:

  • die komplette Zeitleiste mit allen Daten
  • was Artikel 50 je nach Rolle verlangt
  • was sich an der KI-Kompetenzpflicht geändert hat und warum ich das nicht als Entwarnung lese
  • die Erleichterungen für kleinere Unternehmen und für Small Mid-Caps
  • wen Sie anrufen können, wenn Sie Fragen zu Ihren konkreten Pflichten haben

Am Ende des Impulses stehen zudem fünf Fragen, die Sie für Ihren Bereich beantworten können sollten. Hier gehts zum KI-Impuls:

Die Frage, mit der ich angefangen habe, hat also eine unspektakuläre Antwort: Für die allermeisten dieser Anwendungen gilt kein neues Datum, sondern das von Februar 2025.

P.S. Wenn Sie jemanden kennen, der gerade damit beschäftigt ist, sich in den aktuellen Stand des EU AI Act einzuarbeiten, leiten Sie das hier weiter.

P.P.S Alle bisherigen KI-Briefings finden Sie hier: https://ki-briefing.kit.com​


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Hinweis: Dieser Beitrag ist in enger Zusammenarbeit mit KI geschrieben worden und persönlich von Dr. Beate Freuding, Geschäftsführerin von The Digital Leader, kuratiert. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle juristische Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen. Für Entscheidungen, die auf Basis dieses Beitrags getroffen werden, übernimmt die Autorin keine Haftung.

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