Im Frühjahr ist der KI-Index Mittelstand 2026 erschienen, erhoben von Salesforce und dem Deutschen Mittelstands-Bund. Demnach setzen 16,6 Prozent der befragten Mittelständler inzwischen KI-Agenten ein. Der Vergleichswert für 2024 lag bei 8,7 Prozent.
Da liegt der Gedanke nahe: So viele sind das ja noch nicht.
Mich hat an der Zahl allerdings etwas anderes beschäftigt. Sie erfasst, wer selbst angibt, KI-Agenten einzusetzen. Agentenfunktionen, die bereits mit vorhandener Software ins Unternehmen gekommen sind, müssen dabei nicht unbedingt als solche wahrgenommen werden.
Ich sehe das übrigens auch bei mir selbst, dazu gleich mehr.
Ein Agent erledigt ganze Vorgänge.
Am schnellsten sieht man das an einer Aufgabe, die Sie kennen: Ein Kunde fragt nach einem Angebot:
ChatGPT formuliert Ihnen den Text, alles andere bleibt bei Ihnen.
Ein KI-Agent zieht die Kundendaten aus Ihrem System, errechnet den Preis, setzt die Textbausteine zusammen und legt das fertige Angebot ab.
Wie weit er dabei geht, hängt an den Rechten, die er bekommt:
- Lesen in der Kundendatenbank
- Schreiben in der Ablage
- Eine Mail verschicken.
Die erste Frage bei jedem Agenten lautet deshalb, worauf er zugreifen darf und mit wessen Berechtigungen.
Der Agent kommt per Update.
Die Verbindung einer KI mit anderen Programmen ist nicht neu. APIs, Integrationen und Konnektoren gibt es seit Jahren. Neu ist, wie einfach solche Verbindungen teilweise werden: Standards wie MCP und A2A sorgen dafür, dass KI-Systeme auf immer mehr Anwendungen nach einem einheitlicheren Verfahren zugreifen können.
Deshalb tauchen Agentenfunktionen inzwischen auch in Software auf, die Sie längst haben. Teilweise kommen sie mit einem Update und stehen anschließend direkt im Produkt zur Verfügung.
Bei mir ist es Notion. Dort organisiere ich meine Projekte. Seit Notion 3.0 vom September 2025 gibt es dort einen Agenten, der unter anderem Seiten und Datenbanken anlegen und verändern kann.
Wenn ich Claude über die entsprechende Verbindung mit Notion arbeiten lasse, lasse ich Änderungen bewusst jeweils einzeln bestätigen. Das kostet ein paar Sekunden. Dafür entscheide ich bei jeder Aktion erneut.
Mehr Autonomie entsteht oft schleichend.
Wer einem Agenten eine Aufgabe überträgt, sollte zugleich festlegen, wie selbständig er dabei arbeiten darf.
Für die Praxis lassen sich vereinfacht drei Stufen unterscheiden:
- Der Mensch gibt einzelne Aktionen frei.
- Der Agent handelt, während der Mensch überwachen und eingreifen kann.
- Der Agent handelt selbständig und der Mensch kontrolliert vor allem das Ergebnis.
Die Grundregel: Je größer die möglichen Folgen einer falschen Aktion, desto enger sollte die menschliche Kontrolle sein.
In der Praxis wird diese Grenze allerdings nicht immer bewusst neu entschieden. Mehr Autonomie kann auch auf vier Wegen entstehen, die zunächst harmlos wirken:
Die Voreinstellung
Ein Klick auf „immer erlauben“, und aus Freigabe wird Selbständigkeit. Ohne Beschluss, ohne Vermerk. Genau vor diesem Klick sitze ich bei Claude jedes Mal.
Die Gewöhnung
Nach der zwanzigsten korrekten Freigabe prüft niemand mehr ernsthaft. Formal wird weiter freigegeben, tatsächlich wird durchgeklickt.
Die Anbindung
Der Agent bekommt ein weiteres Programm dazu, weil ein Vorgang sonst hakt. Danach kann er dort schreiben, wo er vorher nur lesen durfte. Das dauert heute ein paar Minuten.
Geerbte Rechte
Viele Agenten und Konnektoren arbeiten mit den Berechtigungen des Kontos, über das sie mit einem anderen System verbunden wurden. Wird dafür ein sehr weitreichend berechtigtes Konto verwendet, bekommt auch der Agent entsprechend weitreichende Möglichkeiten.
Keiner dieser Wege hinterlässt ein Dokument, in dem steht, was gerade entschieden wurde. Und genau das kann zum Problem werden, denn die Verantwortung für den KI-Agenten bleibt natürlich trotzdem bei Ihrem Unternehmen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Mai 2026 entschieden, dass sich ein Unternehmen irreführende Aussagen eines auf seiner Website eingesetzten KI-Chatbots als eigene geschäftliche Handlung zurechnen lassen muss. Dass der Chatbot seine Antworten autonom erzeugt, änderte daran nichts.
Das Urteil betraf einen Chatbot, keinen KI-Agenten, der selbständig Aktionen in angebundenen Systemen ausführt. Die Begründung zeigt allerdings eine wichtige Richtung: Dass ein KI-System autonom handelt, löst die Zurechnungsfrage für das Unternehmen nicht einfach auf.
Hier geht's zum PDF:
Drei Schritte reichen für den Anfang.
1. Den eigenen Bestand ansehen.
Fragen Sie Ihre IT und die Fachbereiche, welche Agenten- und KI-Funktionen im letzten Jahr mit neuen Versionen oder Updates in Ihre Software gekommen sind, welche davon aktiviert sind und auf welche Systeme sie zugreifen können.
2. Den Grad der Autonomie festlegen.
Dokumentieren Sie für jeden produktiv eingesetzten Agenten, welche Aktionen er selbst ausführen darf, wann eine Freigabe erforderlich ist und wer fachlich für seinen Einsatz verantwortlich ist.
3. Berechtigungen begrenzen.
Geben Sie einem Agenten nur die Zugriffe, die er für seine Aufgabe tatsächlich benötigt. Wo die Plattform es ermöglicht, nutzen Sie dafür eine eigene technische Identität oder speziell zugeschnittene Agentenberechtigungen statt unnötig weitreichender Nutzer- oder Administrationsrechte.
Und hier nochmal den Kern zusammengefaßt:
Die erste Entscheidung über KI-Agenten ist womöglich auch in Ihrem Unternehmen bereits gefallen. Nur getroffen haben Sie die Entscheidung nicht.
Im Impuls finden Sie außerdem:
- warum ausgerechnet der dringendste Prozess für den Einstieg die schlechteste Wahl ist
- warum ein Agent pro Schritt kostet und welche Obergrenze Sie festlegen sollten, bevor er das erste Mal läuft
- was seit dem 2. August 2026 gilt, wenn Ihr Agent mit Kunden, Bewerbern oder Lieferanten spricht
- wann Sie selbst zum Anbieter eines KI-Systems werden
- zwei Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten
P.S. Wenn Sie jemanden kennen, der gerade sagt „KI-Agenten sind bei uns noch kein Thema“: Leiten Sie das weiter.
P.P.S Alle bisherigen KI-Briefings finden Sie hier: https://ki-briefing.kit.com
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Leitfaden "KI einfach erklärt"
Ein Leitfaden für alle, die das Thema Künstliche Intelligenz schnell und im Überblick verstehen wollen
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Und wenn Sie mehr als nur mitlesen wollen – so kann's weitergehen:
The AI Leader
Ein persönlicher Denk- und Entscheidungsraum, um Künstliche Intelligenz einzuordnen, Verantwortung zu klären und sicher zu entscheiden. Keine Schulung, keine Tools, keine Umsetzung, sondern Orientierung auf Entscheiderebene.
The AI Organization
Ein klarer Verantwortungsrahmen für den strategischen Umgang mit KI. Für Organisationen, in denen KI bereits Thema ist, aber ohne klare Linie.
Wenn Sie einen Themenwunsch für das KI-Briefing haben – schreiben Sie mir gern: ki-briefing@digital-leader.eu
Hinweis: Dieser Beitrag ist in enger Zusammenarbeit mit KI geschrieben worden und persönlich von Dr. Beate Freuding, Geschäftsführerin von The Digital Leader, kuratiert. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle juristische Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen. Für Entscheidungen, die auf Basis dieses Beitrags getroffen werden, übernimmt die Autorin keine Haftung.